Belrose gegen Pilzkrankheiten
Hauptinformation
- Handelsname:
- Belrose gegen Pilzkrankheiten
- Wirkstoff:
- Difenoconazol; Penconazole
- Verfügbar ab:
- Syngenta Agro AG
- INN (Internationale Bezeichnung):
- Difenoconazole; Penconazole
- Darreichungsform:
- ME Mikroemulsion
- Verwenden für:
- Pflanzen
- Art der Medizin:
- Agrochemisch
Dokumenten
- für die Allgemeinheit:
- Packungsbeilage
-
- Information für medizinisches Fachpersonal:
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Lokalisierung
- Erhältlich in:
-
Schweiz
- Sprache:
- Deutsch
Therapeutische Informationen
- Therapiegruppe:
- Fungizid
Weitere Informationen
Status
- Quelle:
- UFAG - Ufficio federale dell'agricoltura. OFAG - Office fédéral de l'agriculture. BLW - Bundesamt für Landwirtschaft.
- Zulassungsnummer:
- W-6426
- Letzte Änderung:
- 14-11-2018
Packungsbeilage: zusammensetzung, kinische angaben, nebenwirkungen, wechselwirkungen, dosierung, schwangerschaft, stillzeit
Handelsbezeichnung: Belrose gegen
Pilzkrankheiten
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 06.11.2018)
Produktkategorie:
Bewilligungsinhaber:
Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Syngenta Agro AG
W-6426
Stoff(e):
Gehalt:
Formulierungscode:
Wirkstoff: Difenoconazol
Wirkstoff: Penconazole
1.9 % 20 g/l
0.8 % 8.5 g/l
ME Mikroemulsion
Anwendungen
A
Kultur
Schaderreger/Wirkung
Dosierungshinweise Auflagen
Bäume und Sträucher (ausserhalb
Forst)
Blumenkulturen und Grünpflanzen
Blattfleckenpilze
Echte Mehltaupilze der
Zierpflanzen
Rostpilze der Zierpflanzen
Konzentration: 0.5 % 1, 2, 3
Z Rosen
Blattfleckenpilze
Echter Mehltau der Rosen
Rost der Rose
Sternrusstau der Rosen
Konzentration: 0.5 % 1, 2, 4
Auflagen und Bemerkungen:
Spe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss sichergestellt werden, dass bei der Anwendung
kein Sprühnebel in Oberflächengewässer gelangt.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielorganismen muss sicher gestellt werden, dass nur die zu
schützenden Pflanzen besprüht werden
SPe 1 - Zum Schutz von Bodenorganismen maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit
insgesamt nicht mehr als 500 g des Wirkstoffs Difenoconazol.
SPe 1 - Zum Schutz von Bodenorganismen maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit
Difenoconazol-haltigen Produkten.
Gefahrenkennzeichnungen:
Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
Signalwort:
Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung
GHS09
Symbol
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes,
Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im
Verkauf befindet.
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