Ariane C

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
04-01-2024

Wirkstoff:

Fluroxypyr; Clopyralid; Florasulam; Solvent Naphtha

Verfügbar ab:

Stähler Suisse SA

INN (Internationale Bezeichnung):

Fluroxypyr; Clopyralid; Florasulam; Solvent Naphtha

Dosierung:

9.6 %100 g/l; [als 13.85 % Fluroxypyr-meptyl (144 g/l) ]; 7.69 %80 g/l; 0.24 %2.5 g/l; ;

Darreichungsform:

ECEmulsionskonzentrat

Therapiegruppe:

Herbizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:ARIANE C
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024)
BEWILLIGUNG BEENDET:
Ausverkaufsfrist:08.11.2023,Aufbrauchsfrist:08.11.2024
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG.
ZULASSUNGSNUMMER:
Herbizid
Stähler Suisse SA
W-6852-1
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Fluroxypyr
Wirkstoff: Clopyralid
Wirkstoff: Florasulam
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren:
Solvent Naphtha
9.6 %100 g/l
[als 13.85 % Fluroxypyr-meptyl
(144 g/l) ]
7.69 %80 g/l
0.24 %2.5 g/l
ECEmulsionskonzentrat
Anwendungen
A KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
F Getreide
Einjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Aufwandmenge:1.5l/ha
Anwendung:Frühjahr, Nachauflauf (BBCH
13-39).
1, 2, 3, 4, 6
F Getreide
Einjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Aufwandmenge:1.5l/ha
Anwendung:Frühjahr, Nachauflauf (BBCH
13-29).
1, 2, 3, 5, 6
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
2.
Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen möglich. Nach
der Getreideernte das Stroh
sorgfältig einarbeiten. Keine Anwendung von Stroh / Mist / Kompost
für Strohballenkulturen, als
Mulch, bei Zierpflanzen oder im Gemüseanbau. Mist und Kompost,
welcher von behandeltem Stroh
stammt, vor empfindlichen Kulturen (Kartoffeln, Leguminosen und
Sonnenblumen) nur mit
Einarbeitung im Herbst ausbringen.
3.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug +
Schutzbrille oder Visier tragen.
4.
Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen.
5.
Behandlung von im Frühling gesäten Kulturen.
6.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine
unbehandelte Pufferzone von
6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese
Distanz kann beim Einsatz von
driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der
Zulassungsstelle reduziert werden.
GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN:
•
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
•
EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung ein
                                
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