Amblyseius degenerans

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
04-01-2024

Wirkstoff:

Amblyseius degenerans

Verfügbar ab:

Andermatt Biocontrol Suisse AG

INN (Internationale Bezeichnung):

Amblyseius degenerans

Darreichungsform:

XVLarven und Adulte

Therapiegruppe:

Lebende Organismen (Milben) ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:AMBLYSEIUS
DEGENERANS
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024)
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Lebende Organismen (Milben)
Andermatt Biocontrol Suisse AG W-6594
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Amblyseius degenerans
XVLarven und Adulte
Anwendungen
A
KULTUR
SCHADERREGER/
WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
G
Gewächshaus:
Aubergine
Gewächshaus:
Peperoni
Spinnmilben
Thripse
Aufwandmenge:0.2 -1Organismen/m²
Anwendung:Vorbeugend: im Abstand von zwei
Wochen.
1, 2
G
Gewächshaus:
Aubergine
Gewächshaus:
Peperoni
Spinnmilben
Thripse
Aufwandmenge:1 -2Organismen/m²
Anwendung:Bei Befallsbeginn.
1, 2
Z Zierpflanzen allg.
Spinnmilben
Thripse
Aufwandmenge:0.2 -1Organismen/m²
Anwendung:Vorbeugend: im Abstand von zwei
Wochen.
1, 2, 3, 4
Z Zierpflanzen allg.
Spinnmilben
Thripse
Aufwandmenge:1 -2Organismen/m²
Anwendung:Bei Befallsbeginn.
1, 2, 3, 4
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Die Beratung über den Einsatz und die Qualitätskontrolle der
Nützlinge muss durch die Import- und
Vertriebsfirma sichergestellt werden.
2.
Auf der Produktetikette ist die Anzahl Organismen pro Packung
anzugeben.
3.
Vor und während der Freilassungen ist eine sorgfältige
Befallsüberwachung dringend zu empfehlen.
Auch der Nützlingsbestand sollte regelmässig kontrolliert werden.
Vor der Freilassung darf während
einer angemessenen Frist kein nützlingsgefährdendes Produkt
eingesetzt werden.
4.
Die Wirkungseffizienz der Nützlinge kann je nach Pflanzenart stark
schwanken.
GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN:
•
SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die
Erwähnung eines Produktes,
Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet
nicht, dass sich das Produkt im
Verkauf befindet.
                                
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