Akris(Parallelimport)

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
04-01-2024

Wirkstoff:

Dimethenamid-P; Terbuthylazine

Verfügbar ab:

BASF Italia SpA

INN (Internationale Bezeichnung):

Dimethenamid-P; Terbuthylazine

Dosierung:

Italien

Darreichungsform:

9872

Therapiegruppe:

Herbizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:AKRIS(PARALLELIMP
ORT)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024)
PRODUKTKATEGORIE:
AUSL. BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Herbizid
BASF Italia SpA
I-5382
PACKUNGSBEILAGENUMMER:
HERKUNFTSLAND:
AUSL. ZULASSUNGSNUMMER:
7866
Italien
9872
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Dimethenamid-P
Wirkstoff: Terbuthylazine
25.2 %280 g/l
22.5 %250 g/l
SESuspoemulsion
Anwendungen
A KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
F Mais
Einjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Aufwandmenge:2 -3l/ha
Anwendung:Bis spätestens Ende Juni. Vor- und
Nachauflauf.
1, 2, 3, 4
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift
eine unbehandelte Pufferzone
von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim
Einsatz von driftreduzierenden
Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert
werden.
2.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der
Spritzbrühe: Schutzhandschuhe
+ Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische
Schutzvorrichtungen während des
Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die
vorgeschriebene persönliche
Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen
vergleichbaren oder höheren Schutz
bieten.
3.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko
gemäss den
Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
4.
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 0.75 kg des
Wirkstoffs Terbuthylazine pro ha
auf der gleichen Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.
GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen
Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
•
SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
lassen.
•
SPe 2Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2
und Sh) ausbringen und
nicht in Karstgebieten anwenden.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Origi
                                
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Dokumente in anderen Sprachen

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