Accent

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
03-10-2020

Wirkstoff:

Nicosulfuron

Verfügbar ab:

Omya (Schweiz) AG

INN (Internationale Bezeichnung):

Nicosulfuron

Dosierung:

75 % ;

Darreichungsform:

WGWasserdispergierbares Granulat

Therapiegruppe:

Herbizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:ACCENT
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:03.10.2020)
BEWILLIGUNG BEENDET:
Ausverkaufsfrist:31.05.2018,Aufbrauchsfrist:31.10.2020
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Herbizid
Omya (Schweiz) AG
W-6490-1
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Nicosulfuron 75 %
WGWasserdispergierbares Granulat
Anwendungen
A KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
F Mais
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Teilwirkung:
Gemeine Quecke
Aufwandmenge:80g/ha
Anwendung:Nachauflauf.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Splitbehandlung möglich (angegebene Aufwandmenge entspricht total
bewilligter Menge).
2.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 1 Behandlung pro
Parzelle und Jahr mit
Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
3.
Mit 0.1% DuPont Trend (Netzmittel).
4.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift
eine unbehandelte Pufferzone
von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim
Einsatz von driftreduzierenden
Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
5.
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 60 g des Wirkstoffs
Nicosulfuron pro ha auf der
gleichen Parzelle innerhalb von 2 Jahren anwenden.
6.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine
unbehandelte Pufferzone von
6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese
Distanz kann beim Einsatz von
driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert
werden.
7.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko
gemäss den
Weisungen des BLW um 1 Punkt reduziert werden.
GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN:
•
R 52/53Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
•
S 02Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
•
S 13Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
•
S 20/21Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
•
S 35Abfälle und Beh
                                
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