Spruzit SchädlingsSpray Insektizid Sonstige Flüssigkeiten zur unverdünnten Anwendung

Země: Německo

Jazyk: němčina

Zdroj: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Koupit nyní

Aktivní složka:

0,05 g/l Pyrethrine; 8,25 g/l Rapsöl

Dostupné s:

W. NEUDORFF GMBH KG

Léková forma:

Sonstige Flüssigkeiten zur unverdünnten Anwendung

Terapeutické skupiny:

Insektizid

Charakteristika produktu

                                Handelsbezeichnung
Spruzit SchädlingsSpray
Zulassungsnummer
004785-66
Zulassungsinhaber
W. NEUDORFF GMBH KG
Weitere Vertriebsfirmen
W. NEUDORFF GMBH KG
Zulassungsende
31.12.15
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
0,05 g/l Pyrethrine
8,25 g/l Rapsöl
Formulierung
Sonstige Flüssigkeiten zur unverdünnten Anwendung
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte 
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten
nicht in 
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die 
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und
Abwasserkanäle.
Auflagen
NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter
Nutzorganismen 
eingestuft.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu 
Gesundheitsschäden führen.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des
Spritzbelages 
wieder betreten.
VH319: Das eingesetzte Rapsöl muss Lebensmittelqualität haben. Die
Anwendung des 
Mittels darf zu keiner Geruchs- oder Geschmacksbeeinträchtigung bei
Gemüse und Obst 
führen.
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung
festgelegten 
Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge
nicht vorgesehen 
ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN0807: Schlupfwespen frühestens eine Woche nach der letzten
Anwendung ausbringen.
                                
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