Rasen-Unkrautvernichter Banvel M Wasserlösliches Konzentrat

Země: Německo

Jazyk: němčina

Zdroj: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Aktivní složka:

340 g/l MCPA (391 g/l Kalium/Natrium-Salz); 30 g/l Dicamba (34 g/l Kalium/Natrium-Salz)

Dostupné s:

Syngenta Agro GmbH

Léková forma:

Wasserlösliches Konzentrat

Složení:

340 g/l MCPA (391 g/l Kalium/Natrium-Salz); 30 g/l Dicamba (34 g/l Kalium/Natrium-Salz)

Třída:

Reizend

Terapeutické skupiny:

Herbizid

Charakteristika produktu

                                HANDELSBEZEICHNUNG
RASEN-UNKRAUTVERNICHTER BANVEL M
Zulassungsnummer
050023-74
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Scotts Celaflor GmbH
Zulassungsende
31.12.17
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
340 g/l MCPA (391 g/l Kalium/Natrium-Salz)
30 g/l Dicamba (34 g/l Kalium/Natrium-Salz)
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem
unverdünnten Mittel.
SF243: Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst
nach dem nächsten Schnitt.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des
Spritzbelages wieder betreten.
SS
                                
                                Přečtěte si celý dokument