Detia Mäuse Giftkörner Fertigköder

Země: Německo

Jazyk: němčina

Zdroj: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Aktivní složka:

30,4 g/kg Zinkphosphid

Dostupné s:

Detia Freyberg GmbH

Léková forma:

Fertigköder

Složení:

30,4 g/kg Zinkphosphid

Třída:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Terapeutické skupiny:

Rodentizid

Charakteristika produktu

                                HANDELSBEZEICHNUNG
DETIA MÄUSE GIFTKÖRNER
Zulassungsnummer
040902-00
Zulassungsinhaber
Detia Freyberg GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Detia Garda GmbH
Zulassungsende
31.01.18
Wirkungsbereich
Rodentizid
Wirkstoffgehalt
30,4 g/kg Zinkphosphid
Formulierung
Fertigköder
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 29 : Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase
R 32 : Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 14 : Von .... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller
anzugeben)
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 61 : Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen
einholen/Sicherheitsdatenblatt zu
Rate ziehen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW469: Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen
nicht in Gewässer gelangen
lassen.
NW704: Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung
zwischen der behandelten
Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich
wasserführender, aber einschließlich
periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von mindestens 10
m eingehalten werden.
Auflagen
NT658: Haustiere fernhalten.
NT660: Die Anwendung des Mittels ist außerhalb von Forsten nur durch
verdecktes Ausbringen zulässig
(§ 2 Abs. 1 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Zuwiderhandlungen
können mit einem Bußgeld bis
zu einer Höhe v
                                
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