Страна: Германия
Език: немски
Източник: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
500 g/kg Kresoxim-methyl
BASF SE
Wasserdispergierbares Granulat
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Fungizid
Handelsbezeichnung Discus Zulassungsnummer 024331-00 Zulassungsinhaber BASF SE Weitere Vertriebsfirmen Cheminova Deutschland GmbH Zulassungsende 31.12.16 Wirkungsbereich Fungizid Wirkstoffgehalt 500 g/kg Kresoxim-methyl Formulierung Wasserdispergierbares Granulat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages. SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Auflagen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fi Прочетете целия документ