البلد: ألمانيا
اللغة: الألمانية
المصدر: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
500 g/kg Pymetrozin
Syngenta Agro GmbH
Wasserdispergierbares Granulat
500 g/kg Pymetrozin
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Insektizid
HANDELSBEZEICHNUNG PLENUM 50 WG Zulassungsnummer 005223-00 Zulassungsinhaber Syngenta Agro GmbH Weitere Vertriebsfirmen ADAMA Deutschland GmbH Zulassungsende 30.06.19 Wirkungsbereich Insektizid Wirkstoffgehalt 500 g/kg Pymetrozin Formulierung Wasserdispergierbares Granulat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Achtung Gefahrenpiktogramme (GHS) Gesundheitsgefahr Gefahrenhinweise (GHS) Enthält 4-Amino-6-methyl-4,5-dihydro-2H-[1,2,4] triazin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann vermutlich Krebs erzeugen . Sicherheitshinweise (GHS) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter ... zuführen. Kennzeichnung nach PflSchMV SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sow اقرأ الوثيقة كاملة