البلد: ألمانيا
اللغة: الألمانية
المصدر: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
798,4 g/kg Schwefel
agrostulln GmbH
Wasserdispergierbares Granulat
Fungizid
Handelsbezeichnung Netzschwefel Stulln Zulassungsnummer 040006-00 Zulassungsinhaber agrostulln GmbH Weitere Vertriebsfirmen Zulassungsende 31.08.15 Wirkungsbereich Fungizid Wirkstoffgehalt 798,4 g/kg Schwefel Formulierung Wasserdispergierbares Granulat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Kennzeichnung nach GefStoffV Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Auflagen NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN333: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft. NN380: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft. NN382: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccygomimus turionellae (Schlupfwespe) eingestuft. NN383: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft. NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF189: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der A اقرأ الوثيقة كاملة