البلد: ألمانيا
اللغة: الألمانية
المصدر: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
180 g/l Fluroxypyr (259 g/l 1-Methyl-heptylester)
UPL Europe Ltd.
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Herbizid
Handelsbezeichnung Minstrel 180 Zulassungsnummer 006337-60 Zulassungsinhaber UPL Europe Ltd. Weitere Vertriebsfirmen AGRAVIS Raiffeisen AG Zulassungsende 31.12.15 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 180 g/l Fluroxypyr (259 g/l 1-Methyl-heptylester) Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 36/37/38 : Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen. S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und اقرأ الوثيقة كاملة